Unternehmensnachfolge und Unternehmensakquisition:

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Struktur

Unternehmensnachfolge und Unternehmensakquisition:

Montag, 12 November, 2018

Überblick über den Vortrag "Rechtliche Struktur einer M&A" 

Wenn Juristen in die Vertragsverhandlungen einsteigen, ist die Entscheidung zum Verkauf des Unternehmens meist schon gefallen. Dennoch wird zu Beginn der Vertragsverhandlungen oftmals der Kaufpreis verhandelt, der sich nach verschiedenen Bewertungsmethoden richtet. Dazu werden oft die Discounted Cash Methode bzw eine Multiple von EBITDA herangezogen und speziell im europäischen Vergleich gibt es zahlreiche Kennzahlen, die branchenspezifisch eine Indikation für einen fairen Kaufpreis bieten. Während die Investoren naturgemäß den zukünftigen Ertrag des Unternehmens und die angestrebte Profitabilität im Fokus haben, so ist die Aufgabe der Juristen, auf die möglichen Risken hinzuweisen und eine vertragliche Absicherung der Transaktion zu gewährleisten. Im Rahmen einer beim Unternehmenskauf üblicherweise durchgeführten Due Diligence werden auf jene Risken hingewiesen, die teilweise auch nicht in einer Bilanz abgebildet sind, wie etwa Kündigungsmöglichkeiten langfristiger Verträge, wirtschaftlich relevante Zusagen an Arbeitnehmer, Wegfall des Kündigungsschutzes bei Bestandsverträgen sowie versteckte „change of ownership“ Klauseln.

Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gewährleistungen und Garantien sind von den Juristen all jene Zusicherungen in den Vertrag aufzunehmen, die die Verkäufer in Verkaufsverhandlungen getätigt haben. So finden sich in vielen Kaufverträgen umfangreiche Gewährleistungen und Garantien und sichern so die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der gegebenen Informationen über das Unternehmen ab. Wesentlich sind auch die Folgen einer Verletzung von Gewährleistung und Garantien, die nicht nur zur Verbesserung oder in der Preisminderung führen können, sondern letztlich auch die gesamte Transaktion zunichtemachen können. Die Erfahrung zeigt – je detaillierter ein Kaufvertrag formuliert ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzung.

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