Reisen in die USA unter Trump

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Reisen unter Trumo

Reisen in die USA unter Trump

Donnerstag, 16 März, 2017

Der neu gewählte U.S. Präsident Donald Trump hat Anfang 2017 gemäß seinem Wahl­versprechen ein Dekret erlassen, wonach Zollbehörden bei nach Amerika einreisenden Personen verschärfte Kontrollen durchführen können sowie Personen aus bestimmten Herkunfts­ländern die Einreise generell unter­sagt wird. Eine über­arbeitete Version dieses Erlasses sollte am 16. März 2017 in Kraft treten, wurde aber erneut von einem Bundesgericht gestoppt. Eine solche Verschärfung der Kontrollen und Einreise­bestimmungen dient einerseits dem Versuch, nicht gewünschte Immigranten bereits an der Grenze zurückzuhalten und andererseits auch der Bekämpfung von Terrorismus. Ins­besondere unter dem Titel der Bekämpfung von Terrorismus wurden den Zollbehörden bei der Kontrolle von Personen, die in die USA einreisen wollen, umfangreiche Rechte zugestanden.

Die Einreise nach Amerika wird durch die U.S. Customs and Border Protection („CBP“) organisiert, die eine weitreichende Ent­scheidungs­­­­befugnis über die Bewilligung oder Ablehnung von Einreiseerlaubnissen an der amerikanischen Grenze hat. Die Zollbeamten dieser Behörde können sowohl amerikanische Staatsbürger als auch Touristen kontrollieren. Die Kontrolle gilt für Ausländer ungeachtet davon, ob diese etwa eine Aufenthaltserlaubnis („Green Card“) innehaben oder ein Visum besitzen. Demgemäß können auch Personen, die von einer im Ausland ansässigen Visabehörde – etwa bei einem lokalen amerikanischen Konsulat – ein Visum erhalten haben, von den Zollbeamten bei der Einreise befragt und kontrolliert werden und sogar – trotz ausgestelltem Visums – an der Einreise nach Amerika gehindert werden. Die einzigen Personen, die ein unbegrenztes Recht zur Einreise nach Amerika haben, sind amerikanische Staatsbürger. Allerdings können auch amerikanische Staatsbürger bei der Einreise von Zollbeamten umfangreich befragt und überprüft werden.

Eine weitere wesentliche Unterscheidung zwischen amerikanischen Bürgern und Ausländern bei der Einreise in die USA ist der mögliche rechtliche Beistand. Aus vielen amerikanischen Filmen ist bekannt, dass ein amerikanischer Staatsbürger bei der Anhaltung durch eine Behörde grundsätzlich das Recht hat, einen Anwalt seines Vertrauens beizuziehen. Dieses Recht auf Beistand eines Anwaltes haben jedoch nach der amerikanischen Recht­sprechung ausschließlich amerikanische Staats­­­bürger. Wird ein Ausländer von der amerikanischen Zollbehörde festgehalten, so hat er grundsätzlich kein Recht auf die Beiziehung eines Anwaltes. Die beste Möglichkeit für einen Ausländer in einem solchen Fall ist auf die Verständigung der Botschaft des Heimatlandes zu beharren. Wird ein Ausländer von einer Zollbehörde bei der Einreiseüberprüfung angehalten, so ist zwar nach inneramerikanischen Recht keine Verpflichtung gegeben, die Botschaft des Heimatlandes des Angehaltenen zu informieren, im Rahmen der diplomatischen Gepflogenheiten erfolgt eine derartige Verständigung jedoch in vielen Fällen nach einiger Zeit. So ist bei einer Anhaltung über mehrere Stunden nicht mit einer Verständigung der Botschaft zu rechnen, wohl aber bei einer Anhaltung über mehrere Tage. Eine solche längerfristige Anhaltung ist jedoch nur möglich, wenn ein konkreter Verdacht auf Terrorismus besteht und muss nach 48 Stunden durch einen Richter bestätigt werden. Gleichfalls kann ein Zollbeamter einem Einreisewilligen nur dann seine Aufenthalts­bewilligung („Green Card“) entziehen, wenn ein Verdacht im Bereich der möglichen Gefährdung der Sicherheit Amerikas erhoben wird und eine Entscheidung eines für die Einreise zu­ständigen Richters vorliegt.

Eine immer schon bestandene Möglichkeit der Zollbehörden bei der Einreise nach Amerika ist deren weit gefasste Rechtsausübung zur Untersuchung von technischen Geräten. Den meisten Touristen ist es geläufig, dass Zollbehörden ein mitgeführtes Reisegepäck untersuchen können. Die amerikanischen Zollbehörden sind jedoch auch berechtigt, einen Computer, ein Telefon oder andere elektronische Speichermedien zu untersuchen. Um die elektronische Sperre dieser Geräte zu überwinden, kann der Zollbeamte die Heraus­gabe der PIN oder des Passwortes fordern. Der Zollbeamte kann in weiterer Folge das Telefon oder den Computer entsperren und die darauf enthaltenen Daten oder Dokumente durch­suchen. Den Zollbeamten ist es auch erlaubt, Kopien von Datensätzen des Telefons oder des Computers anzufertigen oder etwa die komplette Korrespondenz oder den E-Mail-Verkehr abzurufen, der auf solchen Geräten gespeichert ist. Ein Bundesgericht hat im Jahr 2013 allerdings festgehalten, dass zur Durchsicht von Daten auf einem Telefon oder Computer zumindest der Vorhalt einer möglichen kriminellen Handlung gegeben sein muss. Eine solche kriminelle Handlung kann jedoch bei einem Verdachtsmoment vorliegen, der sich schon alleine aufgrund einer Namensähnlichkeit mit einer Person ergeben kann, die auf einer Liste von verdächtigten Personen aufgrund der Gefährdung der Staatssicherheit gegeben ist. Weigert sich ein Reisewilliger, den Zollbeamten die PIN für das Telefon oder das Passwort für den Laptop herauszugeben, so kann die Zollbehörde das Telefon oder den Laptop beschlagnahmen. Das kann zu der Situation führen, dass der einreisewilligen Person Telefon oder Laptop abgenommen und die Einreise nach Amerika verweigert wird.

Die verschärften Maßnahmen bei der Zollkontrolle bei der Einreise nach Amerika lassen nur einen pragmatischen Ansatz zu. Sollte aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen die Offenlegung der auf einem Telefon oder Computer gespeicherten Daten absolut verhindert werden, so sollten derartige Geräte nicht nach Amerika mitgenommen werden. Da viele Unternehmen zunehmend eine Cloud­lösung bei Geschäftsdaten und E-Mails bevorzugen, können auf dem Telefon und dem Computer sämtliche E-Mail Daten gelöscht werden und ein von Daten gesäubertes Gerät über die Grenze nach Amerika mitgenommen werden. Ist die Einreise nach Amerika einmal genehmigt, so kann dann über das Internet auf die in der Cloud gespeicherten Daten zurück­gegriffen werden. Ob bei solchen Maßnahmen letztlich amerikanische Behörden auf der Suche nach Terrorgefahr aber nicht auch derartige Daten mitlesen, bleibt dahingestellt. Jeder, der eine private oder geschäftlich bedingte Reise nach Amerika plant, sollte sich jedoch auf verschärfte Kontrollen bei der Einreise in die USA gefasst machen.

Dr Christoph Kerres LLM (Georgetown)

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