Kerres | Partners bringt neue Schadenersatzklage wegen Reefer Flottenfonds beim Handelsgericht Wien ein

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Gesetzgebung

Kerres | Partners bringt neue Schadenersatzklage wegen Reefer Flottenfonds beim Handelsgericht Wien ein

Mittwoch, 29 Mai, 2013

Kerres | Partners hat für einen geschädigten Anleger vor kurzem beim HG Wien Klage auf Schadenersatz wegen unrichtiger Informierung beim Erwerb von Beteiligungen am Reefer Flottenfonds, dh der Reefer-Flottenfonds mbh & Co KG, eingereicht.


Lockte die Vertriebsgesellschaft MPC Münchmeyer Petersen Capital Austria AG (später umgewandelt in die MPC Münchmeyer Petersen Capital Austria GmbH, heute die sich in Liquidation befindliche CPM Anlagen Vertriebs GmbH) in ihrem Werbefolder noch mit 14 flexiblen und belastbaren Kühlschiffen (sog „Reefer“), deren steigendem Bedarf und Sicherheit, so ließ sie im Dezember 2012 über ihre Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft TVP plötzlich ausrichten, dass es die Schiffe nicht ohne zusätzliche Kapitalspritze der Anleger schaffen würden, der Beteiligung also der Totalverlust droht. Eine Fehlinformierung im Werbefolder, wie Kerres | Partners nun für den Anleger argumentiert: Als im Jahr 2006 das Verkaufsgeschäft mit Flottenbeteiligungen boomte und nahezu jeder versuchte, auf diesen fahrenden Zug aufzuspringen, zeichnete sich bereits ein Trendwechsel weg von den Kühlschiffen hin zu den attraktiveren – weil vor allem ökonomischeren und damit günstigeren – Kühlcontainern ab. Zudem war der Markt an Kühlschiffen schon übersättigt, Verluste beim Kühlschifftransport sohin vorprogrammiert. Hinzu kamen hohe Hypotheken auf die Schiffe, wobei die Darlehen zum Teil in japanischen Yen aufgenommen worden waren, was aufgrund dessen Wertgewinns im Verhältnis zum US-Dollar eine höhere Zinsbelastung und hohe Ausgleichszahlungen seitens der MPC bedeutete. Allessamt Risiken, auf die die Anleger im Werbefolder nicht hingewiesen worden waren. Im Gegenteil wurde dort von einer Einnahmensicherheit und Renditen von bis zu 20 % ab dem Jahr 2017 und einer jährlichen Durchschnittsausschüttung von rund 10 % geschwärmt. Nach Ansicht von Kerres | Partners verletzte MPC damit ihre sich unter anderem aus dem Wertpapieraufsichtsgesetz und dem Kapitalmarktgesetz ergebenden Informations- und Aufklärungspflichten. Der Schaden liegt im sechsstelligen Bereich, das Verfahren ist noch anhängig und wird zur Zahl 33 Cg 34/13v geführt.