Karl Petrikovics im Strafverfahren „Immofinanz“ betreffend Optionen verurteilt

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Karl Petrikovics im Strafverfahren „Immofinanz“ betreffend Optionen verurteilt

Montag, 15 April, 2013

Der Ex-Vorstand der früheren Constantia Privatbank AG (CPB), Immofinanz AG und Immoeast AG (diese wurde mittlerweile mit der Immofinanz AG fusioniert) Karl Petrikovics wurde am vergangenen Freitag vom Straflandesgericht Wien wegen Untreue zu 6 Jahren unbedingt verurteilt. Der damals bei der Constantia Privatbank AG im Aufsichtsrat sitzende Helmut Schwager erhielt 4 1/2 Jahre unbedingt, Petrikovics’ damaliger Bankenvorstandskollege Christian Thornton 2 Jahre bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren. Zudem wurden Petrikovics und Schwager verpflichtet, der Immoeast AG und der Aviso Zeta AG (die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten) Schäden in Höhe von € 7 Millionen bzw € 4,2 Millionen zu ersetzen.

 

Die Richterin, Claudia Moravec-Loidolt, fällte ihr Urteil, nachdem sie sich mit den Schöffen zuvor dreieinhalb Stunden beraten hatte. Nach Ansicht der Richterin hatten die Angeklagten die Form der Treuhandschaft über Ernst Hable gewählt, um die Optionsgeschäfte zu verdecken. Ihre Namen tauchten nirgendwo auf, sodass niemand wusste, dass es sich dabei um Geschäfte von Petrikovics, Gertner und Schwager handle. Der Prozess gegen Gertner wurde aufgrund seiner Herzprobleme bekanntlich ausgeschieden und wird jetzt zu einem späteren Termin abgehandelt. Der Treuhänder Ernst Hable wurde bereits vorher vom Gericht freigesprochen.

 

In ihrer Begründung führte die Richterin weiter an, dass sich die Angeklagten „Begünstigungen auszahlen (haben) lassen in Höhe von 20 Millionen Euro, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben“. Man habe „kein Kapital eingesetzt, und hat sich die Gewinne auszahlen lassen“, weswegen eine „unrechtmäßige Bereicherung von Petrikovics und Schwager“ stattgefunden hätte. Oberstes Ziel sei es gewesen, dass niemand etwas erfahren sollte. Damit hätten die Angeklagten aber ihre Befugnisse, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht.

 

Die Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig. Schwager und Petrikovics haben bereits Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, aus welchem Grund nunmehr das mündliche Urteil schriftlich ausgefertigt und sodann dem Obersten Gerichtshof (OGH) zur Entscheidung vorgelegt wird. Ebenso haben Schwager und Petrikovics gegen die Schuld- und Zusprüche an die Privatbeteiligten berufen.