Europäischer Gerichtshof soll über Moratorium entscheiden

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Europäischer Gerichtshof soll über Moratorium entscheiden

Montag, 27 Juni, 2016

Die Kärntner Bank Hypo Alpe Adria wurde bekanntlich 2009 reorganisiert und übertrug einen wesentlichen Teil des abzuschreibenden Kreditgeschäftes in die neu gegründete Abwicklungsbank HETA Asset Resolution. Im Zusammenhang mit der Gründung der HETA Asset Resolution als sogenannte „Bad-Bank“ wurden dieser auch die vielen uneinbringlichen Kreditgeschäfte der damaligen Zeit bereits verstaatlichten Hypo Alpe Adria übertragen. Zuvor hat die Hypo Alpe Adria noch eine Anleihe begeben, die aufgrund der damaligen Struktur der im Staatsbesitz befindlichen Hypo Alpe Adria vom Land Kärnten garantiert worden ist. Das Bundesland Kärnten hat in weiterer Folge eine Ausfallsbürgschaft für jene Anleihen begeben, die zuvor von der Hypo Alpe Adria emittiert worden sind. Eine derartige Anleihe hat auch die deutsche Bank FMS gezeichnet und zwar nach eigenen Angaben im Ausmaß von € 200 Millionen.

Da die Hypo Alpe Adria die begebene Anleihe nicht zahlen konnte und die Anleihe übernommene „Bad-Bank“ HETA Asset Resolution die Anleihe nicht zahlen wollte, hat die deutsche Bank FMS Klage beim Landesgericht Frankfurt eingereicht. Als wesentliches Argument hat die „Bad-Bank“ HETA Asset Resolution die Zahlung der Anleihe mit der Begründung verweigert, dass das nach EU-Recht basierende Moratorium auch für die HETA Asset Resolution gelte. Die aus der Finanzkrise entstandenen EU-Vorgaben sehen vor, dass im Falle einer notwendigen Sanierung einer Bank nicht nur die Eigentümer einen Verlust hinnehmen müssen, sondern auch die Anleihengläubiger zu einem gewissen Teil zur Sanierung herangezogen werden können. Die Formulierung der EU-Vorgaben deutete darauf hin, dass eine derartig zwingende Beteiligung der Anleihengläubiger nur für Banken gilt und das Argument des Klägers in Deutschland lautet, dass die HETA Asset Resolution als „Bad-Bank“ keine Bankenkonzession hat und somit nicht unter die europäischen Regelungen fällt.

Das Landesgericht Frankfurt hat das Verfahren erster Instanz nunmehr unterbrochen und den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet: Das Gericht in Frankfurt will beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klären lassen, ob der Zahlungsstopp der „Bad-Bank“ HETA Asset Resolution mit den europäischen Regeln zur Bankensanierung vereinbar ist. Das Gericht in Frankfurt will vom Europäischen Gerichtshof eine Interpretation zur Rechtsfrage erlangen, ob eine Abwicklungsbank auch ohne aktives Bankgeschäft und ohne Bankkonzession dennoch in den Genuss der Anwendung der europäischen Regelung zur Bankensanierung kommt. Und nur wenn die europäischen Regelungen anzuwenden sind, so sei das von der „Bad-Bank“ HETA Asset Resolution erlassene Moratorium rechtsverbindlich und müsse auch für den Laiengläubiger FMS gelten. Wie immer der Europäische Gerichtshof entscheidet, eines hat die österreichische HETA Asset Resolution jedenfalls erreicht, sie hat viel Zeit gewonnen. Denn ohne eine derartige Unterbrechung des erstgerichtlichen Verfahrens wäre der Rechtsstreit in Frankfurt wohl zum Nachteil der österreichischen HETA Asset Resolution ausgefallen. Und dann hätte die HETA Asset Resolution als „Bad-Bank“ und subsidiär möglicherweise der österreichische Steuerzahler wieder einmal € 200 Millionen an den Anleihengläubiger FMS überweisen müssen. Dabei wird es nicht nur diesen Anleihengläubiger geben, denn der nächste Gerichtstermin vor dem Gericht in Frankfurt findet bereits am 13. Juli 2016 statt, wenn der Anleihengläubiger NRW auf Rückzahlung der von der HETA Asset Resolution als Nachfolgegesellschaft geschuldeten Einlösung der von der Hypo Alpe Adria begebenen Anleihen im Ausmaß von weiteren € 276 Millionen pocht. 

Dr Christoph Kerres LLM (Georgetown)

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