Die Vergütung von Aufsichtsräten - Mit der größeren Verantwortung steigen auch die Saläre der Aufsichtsräte

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Gesetz

Die Vergütung von Aufsichtsräten - Mit der größeren Verantwortung steigen auch die Saläre der Aufsichtsräte

Freitag, 21 November, 2014

Die Position der Aufsichtsräte unterliegt einem raschen Wandel und die rechtliche Verantwortung dieser Position nimmt stetig zu: So haben die jüngsten Rechtsentwicklungen dazu beigetragen, dass Aufsichtsräte sich bei der Kontrolle der Geschäftsführung aktiv einmischen und den Vorstand regelmäßig nach der Gebarung der Geschäfte befragen müssen. Gleichermaßen steigt die Haftung der Aufsichtsräte für Fehlentwicklungen in der Gesellschaft, insbesondere wenn ein allfälliges Fehlverhalten eines Vorstandes trotz regelmäßiger Kontrolle durch den Aufsichtsrat nicht oder nur zu spät aufgedeckt werden konnte. Der Aufsichtsrat ist nicht nur an die gesetzlichen Vorgaben des Aktienrechtes gebunden, sondern vielfach auch an Corporate Governance Regeln und interne Prüfungsvorgaben.

Die Vergütung der österreichischen Aufsichtsräte der im ATX vertretenen Aktiengesellschaften fällt im internationalen Vergleich nach wie vor gering aus. So erhalten die Vorsitzenden des Aufsichtsrates der im ATX vertretenen österreichischen Aktiengesellschaften nach einer Studie der hkp group durchschnittlich eine Vergütung in der Höhe von € 65.000 jährlich. Dagegen erhalten Aufsichtsräte im europäischen Ausland oftmals deutlich höhere Saläre: So verdienen Aufsichtsratsvorsitzende der in Deutschland im DAX vertretenen Aktiengesellschaften im Durchschnitt rund € 360.000 jährlich, wie die Beratungsgesellschaft Towers Watson unlängst erhoben hat. In den Niederlanden liegt die vergleichbare Durchschnittsvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden bei rund € 210.000 und in Frankreich bei € 377.000. In all diesen Ländern steht der Aufsichtsrat in einem Dual-Board-System dem als eigenes Gremium organisierten geschäftsführenden Vorstand gegenüber. Das auch in Amerika übliche Single-Board-System ist in Europa im Wesentlichen in Großbritannien und der Schweiz vertreten, in dem der nicht exekutive Verwaltungsratspräsident eine vergleichbare Rolle mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden einnimmt. In Großbritannien erhält ein solcher Verwaltungsratspräsident von den im LSE vertretenen Gesellschaften durchschnittlich € 512.000 im Jahr und die in der Schweiz tätigen Verwaltungsratspräsidenten der im SMI vertretenen Aktiengesellschaften führen die Statistik mit einem durchschnittlichen Jahressalär von € 1,6 Millionen. Bedeutend sind hier die von den Pharmakonzernen Novartis und Roche gezahlten Vergütungen, letztere zahlt ihrem Verwaltungsratspräsidenten immerhin stattliche € 7,3 Millionen jährlich. In Deutschland führt die Liste der bestverdienenden Aufsichtsratspräsidenten Ferdinand Piëch bei Volkswagen mit einer Vergütung von über € 1,2 Millionen an.

Interessant bei der Statistik ist nicht alleine das Salär des Aufsichtsrates im europäischen Vergleich, sondern auch das Verhältnis zwischen der Vergütung des Präsidenten des Aufsichtsrates einerseits und dem Gehalt des geschäftsführenden Vorsitzenden des Vorstandes andererseits. In Deutschland erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrates durchschnittlich lediglich 6% der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden einer im DAX gelisteten Gesellschaft. Unter Heranziehung dieses Faktors 17 errechnet sich eine durchschnittliche Gage von € 5,1 Millionen jährlich für Vorstandsvorsitzende eines im DAX gelisteten Unternehmens. In Österreich erhält der Aufsichtsratspräsident einer vergleichbaren Gesellschaft eines im ATX gelisteten Unternehmens im Schnitt lediglich die erwähnten € 65.000 jährlich und auch wenn die österreichischen Vorstandsvorsitzenden im Durchschnitt das 23-fache dieses Bezuges verdienen, so ergibt das im Vergleich zu Deutschland dennoch lediglich ein Durchschnittsgehalt von € 1,5 Millionen jährlich. Über die Höhe der Managergehälter soll hier keine Aussage getroffen werden, darauf hinzuweisen gilt lediglich, dass die österreichischen Aufsichtsräte im Allgemeinen eine im europäischen Vergleich geringe Vergütung erhalten.

Dr Christoph Kerres LLM (Georgetown)

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