Der Oberste Gerichtshof bestätigt das Urteil im Prozess Franz West

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Der Oberste Gerichtshof bestätigt das Urteil im Prozess Franz West

Donnerstag, 29 November, 2018

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Oberste Gerichthof nunmehr endgültig entschieden, dass der Nachlass nach dem im Jahr 2012 verstorbenen österreichischen Künstler Franz West den Erben zukommt. Seine beiden minderjährigen Kinder sind erbserklärte Erben nach ihrem verstorbenen Vater und aufgrund des zwischenzeitigen Todes ihrer Mutter Tamar West auch Vollwaisen. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit gegen die Franz West Privatstiftung nunmehr endgültig zugunsten der Verlassenschaft entschieden, die in dem Verfahren von der Kanzlei Kerres | Partners anwaltlich vertreten wurde.

Der international renommierte Künstler Franz West hat wenige Tage vor seinem Tod am Krankenbett eine Stiftung gegründet und in einem fraglichen Akt anschließend alle seine Kunstwerke an die Stiftung übertragen. Dieser umstrittene Rechtsakt wurde von dem zur Vertretung des Nachlasses eingesetzten Kurator vor Gericht angefochten. In dem Verfahren kamen Zweifel darüber auf, ob der schwer kranke Franz West so kurz vor seinem Tod überhaupt noch die Tragweite seiner Handlungen erkennen konnte und der überhastet vorbereitete Rechtsakt rechtsgültig zustande gekommen ist. Das Erstgericht hat nach einer fast sechsjährigen Verfahrensdauer unter Anhörung zahlreicher Zeugen entschieden, dass der angefochtene Rechtsakt zur Übertragung der Kunstwerke an die Franz West Privatstiftung rechtlich ungültig ist. Der Vorstand der Franz West Privatstiftung hat sich vehement gegen dieses Urteil gewehrt und nunmehr sowohl das Berufungsverfahren als auch das Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof verloren. Die Entscheidung des Erstgerichtes wurde vom Berufungsgericht vollinhaltlich bestätigt und auch vom Obersten Gerichthof als rechtlich richtig sanktioniert.

In seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgeführt, dass der am Totenbett des Franz West errichtete Notariatsakt ungültig gewesen ist. Bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe und bei einer Widmung von Vermögen in einer Stiftungserklärung ist regelmäßig ein Notariatsakt zu errichten. Ein derartiger Notariatsakt ist aufzunehmen und zu verlesen und der Notar hat sich zu überzeugen, dass die Widmung der Vermögenswerte dem „ernstlichen und wahren Willen“ des Stifters entspricht. Bei dem am Totenbett des Franz West errichteten Notariatsaktes wurden die gewidmeten Vermögensgegenstände nur in einer Beilage zum Notariatsakt angeführt und im Notariatsakt selbst wurde bloß darauf verwiesen, weshalb die Notariatsaktform schon aus diesem Grund nicht erfüllt worden ist. Mangels eines gültigen Notariatsaktes wurden die Kunstwerke daher nicht rechtsgültig an die Stiftung übertragen, weshalb die Franz West Privatstiftung die Kunstwerke von Franz West daher an die Verlassenschaft herauszugeben hat.

Zum Schutz der minderjährigen Kinder von Franz West hat das zuständige Bezirksgericht einen Kurator eingesetzt, der das einmal erlangte Erbe für die Kinder zu verwalten haben wird. Das Erbrecht der Kinder wird noch durch die Schwester des verstorbenen Künstlers Franz West bestritten, die in einem separaten Verfahren vorgebracht hat, dass die minderjährigen Kinder erbunwürdig seien und daher ihr als nächste Anverwandte das Erbe des Künstlers Franz West zustehe. Hierüber wird das zuständige Bezirksgericht demnächst zu entscheiden haben und in weiterer Folge wird sich zeigen, ob den minderjährigen Kindern nach den jahrelangen Rechtstreitigkeiten tatsächlich das Erbe ihres Vaters zukommt. Bis zur Gründung der Privatstiftung am Totenbett hatte der Künstler Franz West in zahlreichen Testamenten stets seine beiden Kinder als Erben eingesetzt und war ihnen auch bis zu seinem Lebensende führsorglich zugetan.

International ist das Werk von Franz West in den 90er Jahren von der in New York und Berlin ansässigen Galerie von David Zwirner vertreten worden und später dann von der amerikanischen Galerie Gagosian. Franz West zählte zu Lebzeiten als einer der international bekanntesten Künstler aus Österreich und hat unter anderem den goldenen Löwen der Venedig-Biennale und zahlreiche weitere Auszeichnungen gewonnen. In den nächsten Monaten plant sowohl das Museum Centre Pompidou in Paris als auch die Tate Gallery in London und das Museum of Modern Arts in New York jeweils eine Sonderausstellung über das künstlerische Wirken von Franz West.

Dr Christoph Kerres LLM (Georgetown)

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