Autos sollen ethischen Regeln folgen - Schutz des Menschen hat absoluten Vorrang

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Regeln für Autos

Autos sollen ethischen Regeln folgen - Schutz des Menschen hat absoluten Vorrang

Dienstag, 31 Oktober, 2017

Die deutsche Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, für die Entwicklung von selbstfahrenden Autos ethische Regeln aufzustellen. Dazu wird eine Kommission eingesetzt, die sich Fragen widmen soll, wie sich das Auto bei Unfällen verhalten soll. Verkehrsminister Alexander Dobrindt von der CSU setzte entsprechende Fachleute auf das sensible Thema an. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll Vorgaben aufstellen, nach denen sich die Systemprogrammierer solcher selbstfahrenden Autos richten müssen. Grundsätzlich sollen automatisierte Fahrfunktionen dann zum Einsatz kommen, sobald diese zu weniger Unfällen führen, als bei menschlicher Kontrolle.

Im Juni 2017 wurden Empfehlungen zu diesem Projekt von Kommissionsvorsitzenden und früheren Verfassungsrichter Udo Di Fabio vorgestellt. Dieser wird eine wichtige Rolle einnehmen, glaubt man den Worten Dobrindts, welcher die ersten Leitlinien als „absolute Pionierarbeit“ bezeichnet. Das Hauptziel der Kommission ist es, dass „teil- und vollautomatisierte Systeme zuerst der Verbesserung der Sicherheit aller Beteiligten im Straßenverkehr“ dienen. Dieser Aspekt stelle zu Beginn an klar, dass der Schutz der menschlichen Unversehrtheit oberste Priorität zukommt. Die Einführung und Zulassung und somit Verantwortung solcher vernetzter Systeme soll dem Staat zukommen. Dieser wird die Systeme behördlich kontrollieren und somit Mindeststandards setzen sowie überprüfen.

Erste Schritte zu einer am Computer zu beachtenden Reihenfolge an Wertigkeiten wurde bereits gesetzt: Darin kommt zum Ausdruck, dass in Gefahrensituationen der Schutz des menschlichen Lebens immer Vorrang hat. Auch wenn es idealerweise zu überhaupt keinen Schäden und damit weder zu Sachschäden noch zur Gefährdung von Tieren kommen soll, darf ein derartiger Sachschaden und auch die Verletzung von Tieren in Kauf genommen werden, bevor menschliches Leben gefährdet wird. Als weiterer Grundsatz wurde die Prämisse entwickelt, dass das System niemals zwischen zwei Menschen entscheiden darf, also nicht ein menschliches Leben nach Alter, Geschlecht, körperlicher oder geistiger Konstitution unterscheiden darf. Die Kommission brachte damit den Grundsatz zum Ausdruck, dass jedes Menschenleben gleich wert ist. Keine wie auch immer geartete Rangfolge darf in den Algorithmus eines Systems aufgenommen werden. Die Software kann sich nämlich nur nach programmierten Befehlen richten und somit muss sich der Produzent oder Betreiber von solchen Systemen an die ethnischen Regeln halten.

Wie ein computergesteuertes Fahrsystem sich allerdings in Situationen verhalten soll, in dem das System zwischen der unterschiedlichen Gefährdung von Menschen entscheiden muss, ist abschließend nicht geklärt. Fraglich bleibt daher, inwieweit etwa die Gefährdung des Fahrers anders zu bewerten ist, als die mögliche Gefährdung eines Fußgängers im Falle einer Kollision. Offen bleibt nach der Kommission weiter, wie eine Qualifizierung und Aufrechnung von Opfern nach der Quantität vorzunehmen ist. So darf das System nach Ansicht der Kommission etwa nicht entscheiden, eine kleinere Menschengruppe gegenüber einer größeren Anzahl von Menschen zu opfern, sondern soll nur eine „allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personenschäden“ vorsehen. Das sollte so verstanden werden, dass unter Berücksichtigung aller Aspekte der insgesamt niedrigste Schaden bei einem unvermeidbaren Personenschaden verursacht werden soll. 

Die ethische Diskussion zur Programmierung der selbstfahrenden Autos ist sicherlich erst am Beginn. Heute vertrauen wird dem Menschen und Fahrer eines Automobils, in Sekundenbruchteilen die richtige Entscheidung zur Vermeidung eines Unfalls mit Personenschaden zu treffen und auch die eigene Gefährdung mittels Kalküls. Wenn ein Computer die Steuerung des Autos übernimmt, dann müssen die Grundsätze vorgegeben werden und es ist unvermeidbar, in einem solchen Fall die Wertigkeiten und Prämissen ausführlich zu diskutieren. In Österreich wird gesetzlich ebenfalls eine Kommission darüber zu entscheiden haben, in welcher Form die Wertigkeiten zu programmieren sind und nicht alleine den deutschen Autobauern die ethische Diskussion zu überlassen.  

Dr Christoph Kerres LLM (Georgetown)

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