Änderungen im europäischen Markenrecht

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Europäische Gesetzgebung

Änderungen im europäischen Markenrecht

Montag, 8 Februar, 2016

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 16. Dezember 2015 sowohl die EU-Gemeinschaftsmarkenverordnung als auch die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken neugefasst. Dabei ergeben sich durchaus beachtliche Veränderungen im europäischen Markenrecht. Das Anmeldeverfahren soll nun weniger bürokratisch und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Patentämtern mit den Harmonisierungsamt erleichtert werden.

Die „Gemeinschaftsmarke“ heißt nun an „Unionsmarke“. Das für die europäischen Markenanmeldungen zuständige „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“ mit Sitz in Alicante wird in das „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“ unbenannt. Bisher betrugen die Gebühren für die Anmeldung € 900,00 und umfassten automatisch drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Durch die Zuordnung zu den derzeit 45 möglichen Waren- und Dienstleistungsklassen werden die von der Marke zu schützenden Produkte konkret spezifiziert. Künftig beträgt die Gebühr für die drei Klassen zwar € 1.050,00, es soll aber die Option geben, die Anmeldung in lediglich einer Klasse (für € 850,00) und in zwei Klassen (für € 900,00) durchzuführen.

Diese Änderung kann sich durchaus positiv auswirken. Markenanmelder haben sich früher „gezwungen gefühlt“, ihre Marke in zumindest drei Klassen anzumelden, da diese von der entrichteten Gebühr jedenfalls umfasst waren. Dies führte dazu, dass Marken für nicht benutzte Bereiche angemeldet worden sind. Man erhofft sich, dass diese Änderungen das Amt entlastet und sinnlose Rechtsstreitigkeiten verhindert.

Neben den Anmeldegebühren sollen auch Verlängerungsgebühren verringert werden. Wie bisher genießt eine Marke den Schutz von 10 Jahren. Danach kann die Marke beliebig oft verlängert werden. Statt den bisherigen € 1.350,00 soll die Verlängerung nur mehr € 1.000,00 betragen.

Die neuen Regelungen gelten ab 23. März 2016.

Dr Christoph Kerres LLM (Georgetown)

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