„Black Friday“ als geschützte Wortmarke

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Markenrecht

„Black Friday“ als geschützte Wortmarke

Donnerstag, 24 November, 2016

Als „Black Friday“ wird in den USA traditionsweise der Freitag nach Thanksgiving bezeichnet. Viele Amerikaner nutzen diesen Tag, um erste Weihnachtseinkäufe zu tätigen. Daher öffnen zahlreiche Geschäfte schon in den frühen Morgenstunden, Menschen warten bereits nachts vor den Geschäften, um am nächsten Morgen die besten Angebote zu ergattern. Viele Unternehmen erzielen an diesem Tag die höchsten Umsätze des Jahres. Heuer findet der „Black Friday“ am 25. November statt.

Auch in Europa werben seit einigen Jahren viele Unternehmen, allen voran Online-Händler, mit dem Begriff „Black Friday“: Durch zahlreiche Rabattaktionen und Angebote, die meist nur an diesem Tag gültig sind, sollen Kaufanreize geschaffen und das Weihnachtsgeschäft eingeläutet werden.

1. Rechte an der Wortmarke „Black Friday“

Wie vor Kurzem bekannt wurde, hat sich die Super Union Holdings Ltd, ein Unternehmen mit Sitz in Wanchai, Hong Kong, bereits 2013 die Rechte an der Wortmarke „Black Friday“ für zahlreiche Produkte beim Deutschen Patent- und Markenamt gesichert (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position9) und soll in Folge dessen kontinuierlich Unternehmen, die mit dem Begriff „Black Friday“ für Rabattaktionen warben, abgemahnt haben.

Als Konsequenz wurden bereits mehrere Löschungsanträge Dritter beim Deutschen Marken- und Patentamt gestellt („Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse“).

Das Onlineportal blackfridaysale.de (bzw. blackfridaysale.at), welches in Österreich und Deutschland unter der Black Friday Gmbh geführt wird, hat sich die exklusiven Rechte zur Nutzung der Wortmarke „Black Friday Sale Caution“  beim europäischen Patentamt und die Wortmarke "Black Friday Sale Offizieller Partner Blackfridaysale.at" beim österreichischen Patentamt schützen lassen (http://seeip.patentamt.at/MarkeSuche). Die Plattform führt auf ihrer Homepage zahlreiche Partnerunternehmen auf, die hier – gegen Gebühr – mit speziellen „Black Friday“ Sonderaktionen werben können. Durch die exklusiven Markennutzungsrechte ist es dem Onlineportal und seinen Kunden vorbehalten, die Wortmarke „Black Friday“ u.a. für Zwecke der Verkaufsförderung zu verwenden und eventuell auch gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. 

2. Diskussion

Gemäß § 4 des österreichischen Markenschutzgesetzes sind Zeichen von der Registrierung ausgeschlossen, denen keine Unterscheidungskraft zukommt, oder ausschließlich aus Zeichen bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung üblich sind. Letzteres beschreibt die sogenannten Gattungsbezeichnungen. Für solche Zeichen sowie für beschreibende Zeichen, besteht ein Freihaltebedürfnis.

Da der Wortmarke „Black Friday“ jedoch in diesem Zusammenhang bloß beschreibende Kraft des Freitages nach Thanksgiving zukommt, an welchem man günstige Aktionen in Anspruch nehmen kann, ist das relative Registrierungshindernis als bloß beschreibender Charakter wohl für gegeben zu betrachten. Ebenso wenig kann das Wort „Winter“ im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wintergeräten geschützt werden, um in der Folge allen Mitbewerbern das Wort zu verbieten, um auf ihre Wintergeräte aufmerksam zu machen. Da das Zeichen jedoch einen Tag beschreibt, der in Europa (noch) nicht stark verbreitet ist, könnte das Zeichen als Phantasieangabe behandelt werden, deren rechtmäßige Eintragung gewährleistet ist.