Kerres Rechtsblog

Auf dieser Seite können Sie uns Ihre Frage zu aktuellen Rechtsthemen stellen und wir werden diese gerne kurzfristig beantworten. Unser Rechtsblog ersetzt keine rechtliche Beratung sondern dient der Erstinformation und dem offenen Meinungsaustausch.

 

06.05.2010

Anleger

Ich habe einen Dragon Fund mit Kapitalgarantie bei der Constantia Privatbank gekauft. Jetzt ist das Papier angeblich wertlos. Wie kann ich die Kapitalgaranite einfordern?

Die Constantia Privatbank hat ähnlich wie andere Banken auch das als Dragon Fund bezeichnete Wertpapier verkauft. In dem Prospekt hat die Constantia Privatbank auf die Kapitalgarantie hingewiesen, die einen Verlust des eingesetzten Kapitals unmöglich machen sollte. Die Kapitalgarantie wurde allerding von Lehmann Brothers begeben und die Bank Lehmann Brothers hat im Jahre 2007 Konkurs angemeldet und damit die Finanzkrise mit ausgelöst. Damit ist es unmöglich geworden, die Kapitalgarantie bei Lehmann Brothers geltend zu machen. In dem Prospekt der Constantia Privatbank ist kein Hinweis darauf, dass die Kapitalgarantie von Lehmann Brothers ausgestellt worden sein soll, sodass durchaus angenommen werden kann, dass die Constantia Privatbank als die das Prospekt begebende Bank für die Kapitalgarantie haftet. Derzeit sind mehrere Gerichtsverfahren zur Klärung der Haftungsfragen anhängig. Für weitere Rückfragen stehen wir in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

19.02.2010

Josef M.

Werden Gutschriften im Fall des Konkurses (zur Zeit Cosmos) gleich behandelt wie Gutscheine bzw. worin genau besteht der Unterschied?

Mit der Unterscheidung zwischen Gutschein und Gutschrift hat sich die Rechtssprechung bisher vor allem im Bereich des Wettbewerbsrechts auseinandergesetzt. Der OGH hat beispielsweise in seiner Entscheidung vom 14. März 2000 eine, auf einen bestimmten Geldbetrag lautende Gesprächsgutschrift (für Telefongebühr) Bargeld aus der Erwägung gleichgestellt, dass die Gutschrift dem Inhaber zwar keinen Bargeldbetrag verschaffe, sie könne aber wie Bargeld verwendet werden. Ihr Wert werde - anders als bei Gutscheinen, die zum Bezug einer Ware oder Leistung berechtigen - nur von der Höhe des Betrags bestimmt und stehe damit gleich wie bei einer gegen Bargeld einlösbaren Gutschrift von vornherein fest.

Im Konkursverfahren werden Gutscheine und Gutschriften grundsätzlich beide gleich behandelt, das heißt beide können als Konkursforderung in einem Konkursverfahren angemeldet werden. Allerdings werden solche Forderungen, wie die aller anderen Gläubiger, nur quotenmäßig bedient. Da bei der Anmeldung eines Gutscheines bzw. einer Gutschrift im Konkursverfahren Gebühren anfallen, lässt sich allerdings auch schwer sagen, ob eine solche Geltendmachung im Konkursverfahren wirtschaftlich Sinn macht.

 

04.02.2010

maier

Ist der Ankauf einer CD mit brisanten Steuerinformationen durch den Staat, am Beispiel wie in Deutschland, verfassungswiedrig?

Die österreichische Republik ist ein Rechtsstaat und sämtliche Handlungen ihrer Organe unterliegen daher der rechtsstattlichen Kontrolle: Das bedeutet auch, dass der Staat nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen handeln darf und das impliziert auch die Strafgesetze. Das österreichische Strafgesetzbuch gilt zwar in erster Linie für den einzelnen Bürger, aus dem Verständnis eines Rechtsstaates ist jedoch abzuleiten, dass auch der Rechtsstaat als Gemeinschaft der Staatsbürger nicht gegen das Strafgesetzbuch verstossen darf. Die Verwertung von Diebesgut - und die Kontoinformationen auf der CD dürften zweifelsohne gestohlen worden sein - verwirklicht das Delikt der Helerei und steht unter Strafe. Bisher hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof die Frage der Verwertung solcher illegal beschafften Informationen allerding noch nicht beurteilt.

21.01.2010

Ein Anleger

Warum wurde die Constantia Bank wegen Immofinanz zu Schadenersatz verurteilt?

Ein von der Rechtsanwaltskanzlei KERRES PARTNERS vertretener Anleger hat als Kunde der Constantia Bank grössere Beträge in Immofinanz und Immoeast Aktien investiert. Als der Anleger im Herbst 2007 durch zahlreiche Medienberichte verunsichert wurde, fragte der Investor seinen Berater bei der Constatnia Bank um Rat. Der zuständige Bankberater aber hat dem Anleger ausdrücklich davon abgeraten, die Immofinanz und Immoeast Aktien zu verkaufen, obwohl der Berater damals schon wusste, dass aufgrund von Kursmanipulationen der Constantia Bank ein Kurssturz bei den Immopapieren zu befürchten war. Das Handelsgericht hat nun die Constantia Bank in erster Instanz zu Schadenersatz verurteilt und der Anleger erhält so den erlittenen Kursverlust ersetzt. Das Gericht folgte den Argumenten des durch die Kanzlei KERRES vertretenen Anlegers, dass auch ein Bankberater bei der Erbringung von Werpapierdienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden handeln muss. Damit bestätigt das Gericht, dass ein Bankberater nicht einfach eigennützig die Produkte der Bank verkaufen darf, sondern stets im Interesse des Kunden und Anlegers handeln muss.

21.01.2010

Elina Gruppe

Ist das Markenrecht nur eine Scheinsicherheit?

Im Vorfeld einer Markenanmeldung werden in der Regel nationale und internationale Markenrecherchen durchgeführt. Der Markenanmelder möchte sichergehen, bevor eine aufwendige Markenanmeldung und begleitende Maßnahmen zur Bewerbung einer Marke gesetzt werden, dass keine bereits bestehenden Marken dem widersprechen. Es gibt kein international kumuliertes Onlineregister für Markenanmeldungen. Zudem sind viele Register der einzelnen Patentämter nicht tagaktuell. Oftmals sind neue Anmeldungen noch nicht in Datenbanken erfasst sein. Auch besteht die Möglichkeit, Anmeldungen unter Inanspruchnahme einer früheren Priorität zu registrieren. Abseits dessen können auch nicht registrierte Marken einer Markenanmeldung entgegenstehen, wenn sie beispielsweise eine Urherberregelung haben. Auch gleich lautende Kennzeichenrechte, beispielsweise Firmennamen, scheinen in den Onlineregistern nicht auf.

 

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